Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Seit Oktober 2013  muss sich jeder Hausarzt entscheiden, ob er

  • entweder weiter wie bisher alle seine Palliativpatienten in Zusammenarbeit mit dem PKD/Palliativnetz behandeln und gemäss Anlage 5  des Palliativvertrages möchte
  • oder ob er diese Patienten allein ohne das PKD/Palliativnetz behandeln möchte.
    In diesem Fall kann er alle Palliativpatienten  über  EBM-Ziffern (03370-03373) abrechnet.

Einen Vergleich der Abrechnungsmöglichkeiten, der jeweiligen Ziffern-Ausschlüsse und der damit verbundenen Folgen finden Sie hier:  Vergleich Abrechnung (PDF)

Für die Hausärzte, die sich für die Abrechnung der EBM-Ziffern 03370-03373 entscheiden, ist eine Teilnahme am bestehenden Vertrag rechtlich ausdrücklich ausgeschlossen!

Die kooperierenden Fachärzte können auch weiterhin ihre Palliativpatienten gemäß Anlage 5 des Palliativvertrags abrechnen.
Eine Abrechnungsmöglichkeit gemäß Hausarzt EBM-Ziffern besteht für Fachärzte nicht!

Die Abrechnungsmöglichkeiten gemäß Palliativvertrag werden auch weiterhin extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung vergütet.

Die Arbeit des Palliativnetzes mit dem Einsatz der Koordinatorinnen (Hausbesuche, Gespräche, Organisation, Pflegehilfsmittel, Überleitung, Pflegedienstvermittlung etc.) und dem Hintergrunddienst der Palliativmediziner(Beratung, Hausbesuche, Bereitschaftsdienst nachts und an Wochenenden etc.) kann selbstverständlich nur von den Kolleginnen und Kollegen und deren Patienten beansprucht werden, die am Paliativvertrag teilnehmen.

Der neue Palliativvertrag fördert den persönlichen Austausch zwischen Hausarzt/Facharzt und Palliativarzt, der mit 25,-€ vergütet wird.

Wenn Sie weiterhin am bestehenden Palliativvertrag teilnehmen wollen, müssen Sie nichts unternehmen.

Wenn Sie hingegen künftig gemäß EBM abrechnen möchten, müssen Sie der KVWL gegenüber Ihre Beendigung der Teilnahme am Palliativvertrag erklären (§3(3), Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende).